Die Pflichten und Aufgaben der Hausverwaltung sind umfangreich. Sie umfassen die ordnungsgemäße Verwaltung des Eigentums von anderen Menschen, die Beaufsichtigung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen sowie den Nebenkostenabrechnungen.
Zudem ist die Hausverwaltung verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Kommunikation mit den Eigentümern und Mietern.
Entscheidend für die Werterhaltung der Immobilie ist die laufende Instandhaltung, Wartung und Pflege.
Zeitgemäße und effiziente Hausverwaltungen, wie die 2MPM GmbH, verfügen über eine transparente Verwaltung mittels eines Mieter- und Eigentümerportals.
Keine Pflicht, aber ein wünschenswertes Ziel einer jeden Hausverwaltung sollte das harmonische Zusammenleben der Menschen in jedem Haus sein.
Der Wechsel der Hausverwaltung ist für Eigentümer ein bedeutender Schritt, der gut überlegt sein sollte, aber manchmal zwingend notwendig ist. Als Erstes sind die Gründe für den Wechsel zu identifizieren, entweder aufgrund von Unzufriedenheit mit der aktuellen Verwaltung oder dem Wunsch nach besseren Dienstleistungen.
Der nächste Schritt besteht darin, die bestehenden Verträge zu prüfen und die Kündigungsfristen zu beachten ggf. gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Anschließend sollten alternative Hausverwaltungen recherchiert und verglichen werden, um die passende Wahl zu treffen. Am einfachsten ist die telefonische Erreichbarkeit zu überprüfen. Sollte sich niemand melden oder zurückrufen sollte ein anderer Verwalter gewählt werden.
Ist die neue Hausverwaltung gefunden, sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, der alle relevanten Punkte klar regelt, insbesondere die Laufzeit und die Vergütung. Zu guter Letzt muss die Übergabe geplant werden. Hier sollten ein bis drei Monate angesetzt werden.
Der neue Verwalter informiert, sofern notwendig, die Dienstleister und begrüßt die Mieter und/oder Eigentümer.
Die Kosten für eine Hausverwaltung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Entscheident ist die Anzahl der Einheiten, das Alter der Immobilie und den spezifischen Dienstleistungen, die benötigt werden.
Wir bieten Ihnen ein individuelles Angebote an, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
In der Hausverwaltung ist es wichtig, dass die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres erstellt und den Mietern zugestellt wird.
Dies bedeutet, dass für das Abrechnungsjahr 2024 die Abrechnung bis spätestens zum 31. Dezember 2025 vorliegen muss. Eine fristgerechte Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist entscheidend, um Ansprüche der Mieter nicht zu verlieren und um eine transparente Kostenaufstellung zu gewährleisten.
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.