Nebenkosten oder Betriebskosten?

Was sind Nebenkosten? 

Zunächst ist es wichtig, den offiziellen Begriff für Nebenkosten zu klären: Betriebskosten. 

In der Praxis verwenden wir häufig den Begriff Nebenkosten, beziehen uns jedoch inhaltlich auf die Betriebskostenverordnung. Um die Regelungen zu den Nebenkosten zu verstehen, ist ein Blick in den Mietvertrag unerlässlich. Dort sollte festgelegt sein, ob der Mieter für die Nebenkosten verantwortlich ist und in welchem Umfang. Falls Vermieter und Mieter vereinbart haben, dass der Mieter die Nebenkosten trägt, stellt sich die Frage, welche Kosten anfallen und wie diese verteilt werden.

In der Regel werden die Nebenkosten gemäß der Wohnfläche umgelegt, wie es § 556a BGB empfiehlt. Alternativ ist auch eine genaue Abrechnung durch Ablesung, beispielsweise bei Wasseruhren, möglich. 

Zu den umlagefähigen Neben- bzw. Betriebskosten zählen gem. Betriebskostenverordnung: 

  1. Öffentliche Lasten, wie die Grundsteuer 
  2. Kosten der Wasserversorgung, einschließlich Verbrauchs- und Grundgebühren 
  3. Kosten der Entwässerung, beispielsweise Haus- und Grundstücksentwässerung 
  4. Heizung im weiten Sinne und deren Wartung, aber auch eine Brennstoffversorgungsanlage oder die Wärmelieferung 
  5. Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage bzw. die Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten 
  6. verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  7. Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs mit den Kosten des Betrieb (Strom), Beaufsichtigung und Überwachung 
  8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung (Müllabfuhr) 
  9. Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung 
  10. Gartenpflege 
  11. Beleuchtung, einschließlich Keller, Treppenhaus, Flur und Außenbeleuchtung 
  12. Schornsteinreinigung, falls erforderlich 
  13. Sach- und Haftpflichtversicherung, um das Gebäude gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und andere Elementarschäden abzusichern 
  14. Hauswart 
  15. Gemeinschaftsantennenanlagen oder private Verteilanlagen für Breitband- und Glasfaseranschlüsse
  16. Betriebseinrichtungen für die Wäschepflege
  17. Sonstige Betriebskosten, die nicht in den Punkten 1 bis 16 aufgeführt sind

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Hausverwaltung keine Nebenkosten sind und nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. 

Sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen, um die Verwaltungskosten auf die Mieter umzulegen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Umlageschlüssel: 

Wohnfläche

Bei dem Umlageschlüssel Wohnfläche werden für Ihre Nebenkosten die Kosten der jeweiligen Position durch die gesamten Wohn- und ggf. Geschäftsflächen des Gebäudes geteilt und mit der Größe Ihre Wohnung multipliziert. Beispiel: 2.100€ Kosten : 508 m² (ganzes Haus) x 97,4m² ("Ihre" Einheit) = 402,64€ ("Ihr" Anteil)

Exakte Abrechnung / Ablesung

Voraussetzung alle Einheiten verfügen über eine Ableseeinheit wie zum Beispiel den Messgeräten an der Heizung oder einer Wasseruhr. Dann werden die gesamten Kosten, z.B. des Wassers, durch die Summe aller Zähler geteilt und mit dem individuellen Verbrauch multipliziert. Die Größe der Wohnung spielt keine Rolle.

Personentage

Am Ende des Jahres wird zusammengezählt wie viele Menschen in dem Haus gelebt bzw. gemeldet waren. Die tatsächliche Anwesenheit spielt keine Rolle. Es empfiehlt sich mehrmonatige Abwesenheit dem Verwalter/Vermieter mitzuteilen. Normale Abwesenheiten wie Urlaube sind nicht relevant. Beispiel: Wohnung1 2 Menschen; Wohnung2 3 Menschen. Vom 1.1. - 31.12. haben 5 Menschen dort gelebt was 1.825 Personentagen entspricht. 2.100€ Kosten : 1.825 Personentage * 730 Personentage v. Wohnung1 = 730€ Anteil Wohnung1

Festumlage

Jede Einheit/Wohnung wird mit den gleichen Kosten, unabhängig der Größe, belastet. Dies bietet sich zum Beispiel für Treppenhausreinigung an.

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