Zunächst ist es wichtig, den offiziellen Begriff für Nebenkosten zu klären: Betriebskosten.
In der Praxis verwenden wir häufig den Begriff Nebenkosten, beziehen uns jedoch inhaltlich auf die Betriebskostenverordnung. Um die Regelungen zu den Nebenkosten zu verstehen, ist ein Blick in den Mietvertrag unerlässlich. Dort sollte festgelegt sein, ob der Mieter für die Nebenkosten verantwortlich ist und in welchem Umfang. Falls Vermieter und Mieter vereinbart haben, dass der Mieter die Nebenkosten trägt, stellt sich die Frage, welche Kosten anfallen und wie diese verteilt werden.
In der Regel werden die Nebenkosten gemäß der Wohnfläche umgelegt, wie es § 556a BGB empfiehlt. Alternativ ist auch eine genaue Abrechnung durch Ablesung, beispielsweise bei Wasseruhren, möglich.
Zu den umlagefähigen Neben- bzw. Betriebskosten zählen:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Hausverwaltung keine Nebenkosten sind und nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Sollten Sie dennoch Unterstützung benötigen, um die Verwaltungskosten auf die Mieter umzulegen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
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